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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11   

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https://dejure.org/2012,16876
LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11 (https://dejure.org/2012,16876)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2012 - L 22 R 381/11 (https://dejure.org/2012,16876)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - L 22 R 381/11 (https://dejure.org/2012,16876)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96

    Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 1996 (4 RA 31/96) gelte die Weitergewährung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Bewilligung einer neuen Rente.

    In beiden Bescheiden wurde mitgeteilt, die Neufeststellung der Rente erfolge aufgrund der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 24. Oktober 1996 (4 RA 31/96).

    Die Beklagte meint, es habe keine Verpflichtung der Beklagten bestanden, das Urteil des BSG, Az. 4 RA 31/96 anzuwenden und die Klägerin darauf hinzuweisen.

    Bedauerlicherweise sei es der Beklagten nicht möglich gewesen, dieses Ziel zu erreichen, da die Berufungsinstanzen stets im Sinne des Urteils vom 24.10.1996 (Az.: 4 RA 31/96) entschieden, aber eine Revision im Hinblick auf die damalige alleinige Zuständigkeit des 4. Senats des Bundessozialgerichts für Angelegenheiten der Angestelltenversicherung nicht zuließen.

    Die Beklagte habe daraufhin das Urteil vom 24.10.1996 (Az.: 4 RA 31/96) bei der Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten bis zur Änderung des § 102 SGB VI durch Art. 1 Nr. 32 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 30.04.2007 (BGBl. I Seite 554) umgesetzt.

    Zur Begründung wurde insbesondere vorgetragen, mit seinen Entscheidungen des BSG vom 24. Oktober 1996 (4 RA 31/96) und nachfolgend vom 16. November 2000 - B 4 RA 55/99 R habe das BSG entschieden, dass im Anschluss an die Gewährung einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung die anschließende Gewährung einer erneuten Rente wegen Erwerbsminderung einen neuen Rentenbeginn im Sinne von § 300 Abs. 1 SGB VI darstelle.

    Die Beklagte hat weiter vorgetragen, aufgrund der Änderung des § 102 SGB VI durch Art. 1 Nr. 32 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.04.2007 (BGBl. I Seite 554) zum 01.05.2007 sei die Rechtsprechung des BSG vom 24.10.1996 (Az. 4 RA 31/96) ausschließlich für in der Vergangenheit liegende Weiterzahlungen von Erwerbsminderungsrenten umzusetzen.

  • BSG, 02.05.2005 - B 4 RA 212/04 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    In dieser Situation habe erst die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde am 02.05.2005 (Az.: B 4 RA 212/04) insoweit Klarheit gebracht, dass die Beklagte für Fälle der Weitergewährung einer nach dem SGB VI bewilligten Rente nicht mit einer anderen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechnen konnte.

    Mit Beschluss vom 02. Mai 2005, B 4 RA 212/04 R habe das BSG eine gegen einen Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2004 (L 16 R 37/04) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

    Ein solcher geeigneter Fall habe vorliegend spätestens durch die Entscheidung des BSG vom 05. Mai 2005 - B 4 RA 212/04 B vorgelegen, da nach dieser auf Seiten der Beklagten kein Zweifel mehr bestehen durfte.

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Bezug genommen wurde auf Urteile des BSG B 13 R 34/06 R, B 13 R 58/06 R.

    Die Vorschrift gilt auch in dem Fall, dass aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wegen Pflichtverletzungen des Sozialleistungsträgers Leistungen rückwirkend verlangt werden können (BSGE 98, 162, 164).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Zudem verhindere schon die bestandskräftige Neufestsetzung der Erwerbsunfähigkeitsrente für die in den Rentenbescheiden vom 25. März 2009 und 27. März 2009 benannten Zeiträume eine Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 SGB X. Schließlich enthalte § 44 Abs. 4 SGB X keinen allgemeinen Rechtsgedanken, dieser wäre im Rentenversicherungsrecht ohnehin nicht anwendbar (Verweis auf BSG-Urteil vom 06. März 2003 - B 4 RA 38/02).

    Ein allgemeiner Rechtsgedanken sei § 44 Abs. 4 SGB X nicht zu entnehmen (BSG Urteil vom 06. März 2003 - B 4 RA 38/02 R).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Denn das Erläuterungsschreiben vom 01. April 2009 bildet mit diesen beiden Bescheiden eine rechtliche Einheit (vgl. Urteil des BSG vom 06. April 2011 - B 4 AS 119/10 R).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Denn auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch als richterrechtlich entwickeltes Rechtsinstitut ist nur dann zurückzugreifen, wenn spezielle gesetzliche Regelungen nicht zur Verfügung stehen BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 Rdnr. 13, auch BSGE 92, 267 f).Im vorliegenden Verfahren hatte die Klägerin die gesetzliche Möglichkeit, gegen die Bescheide vom 27. März 1998, 30. März 2001 und 19. April 2004 Widerspruch einzulegen und sich zur Begründung auf die Rechtsprechung des BSG zur Rentenberechnung zu berufen.
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Denn auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch als richterrechtlich entwickeltes Rechtsinstitut ist nur dann zurückzugreifen, wenn spezielle gesetzliche Regelungen nicht zur Verfügung stehen BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 Rdnr. 13, auch BSGE 92, 267 f).Im vorliegenden Verfahren hatte die Klägerin die gesetzliche Möglichkeit, gegen die Bescheide vom 27. März 1998, 30. März 2001 und 19. April 2004 Widerspruch einzulegen und sich zur Begründung auf die Rechtsprechung des BSG zur Rentenberechnung zu berufen.
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Die Vierjahresfrist richtet sich nach dem Antrag, aufgrund dessen zurückgenommen wird (BSGE 68, 180, 182 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 1; BSGE 72, 8, 11 f = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Schließlich muss die verletzte Pflicht darauf gerichtet gewesen sein, die Betroffene gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren , BSGE 79, 168 ff).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11
    Der Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses der Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 m.w.N.; SozR 3-3200 § 86 a Nr. 2).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

  • BSG, 04.02.1987 - 5a RKn 8/86
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R

    Ausschlussfrist bei rückwirkender Leistungsgewährung aufgrund sozialrechtlichem

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 55/99 R

    Zur Anerkennung von Zeiten des Vorruhestandsgeldbezuges im Beitrittsgebiet als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2013 - L 4 KR 237/12
    Auch Ansprüche für das Jahr 2005 liegen außerhalb der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X. Hierbei ist zu beachten, dass § 44 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB X eine Vollzugsregelung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.06.2012, L 22 R 381/11 m.w.N., insbesondere BSGE 61, 154, 156 f.) ist, die zwingend anzuwenden ist.

    Die Vorschrift gilt auch in dem Fall, dass aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wegen Pflichtverletzungen des Sozialleistungsträgers Leistungen rückwirkend verlangt werden können (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.06.2012, L 22 R 381/11 m.w.N., insbesondere BSGE 98, 162, 164).

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